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   OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 B 381/18   

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https://dejure.org/2018,55779
OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 B 381/18 (https://dejure.org/2018,55779)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.11.2018 - 3 B 381/18 (https://dejure.org/2018,55779)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. November 2018 - 3 B 381/18 (https://dejure.org/2018,55779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 25a, AufenthG § 25b, AufenthG § 60a
    Folgenbeseitigung; Rückholung; Integration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2018 - 7 B 10768/18

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung eines auf die

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 B 381/18
    Denn aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung kann sich ein Folgenbeseitigungsanspruch ergeben, wenn durch den Vollzug von Vollstreckungsmaßnahmen, hier die Abschiebung der Antragstellerinnen, ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt ist, in dessen Folge ein andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2011 - 3 B 244/11 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 23. Juli 2018 - 7 B 10768/18 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 14.12.2011 - 3 B 244/11

    Einstweilige Anordnung, Folgenbeseitigung, Rückholung, vollzogene Abschiebung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 B 381/18
    Denn aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung kann sich ein Folgenbeseitigungsanspruch ergeben, wenn durch den Vollzug von Vollstreckungsmaßnahmen, hier die Abschiebung der Antragstellerinnen, ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt ist, in dessen Folge ein andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (SächsOVG, Beschl. v. 14. Dezember 2011 - 3 B 244/11 -, juris Rn. 5; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 23. Juli 2018 - 7 B 10768/18 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2021 - 7 B 10843/21

    Abschiebung ausreisepflichtiger Familie ohne 16-jährigen Sohn rechtmäßig

    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A -, juris, Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 26. November 2018 - 3 B 381/18 -, juris, Rn. 9).

    Es kann daher mangels Entscheidungserheblichkeit dahinstehen, ob der Anwendungsbereich der Regelung des § 43 Abs. 3 AsylG überhaupt eröffnet ist, wenn die Asylverfahren aller Familienmitglieder unanfechtbar abgeschlossen sind und alle Familienmitglieder vollziehbar ausreisepflichtig sind, wie dies hier der Fall war (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 26. November 2018 - 3 B 381/18 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 3. April 2019 - 8 ZB 18.32442 -, juris, Rn. 9).

  • VG Karlsruhe, 11.05.2020 - 4 K 8091/19

    Eilrechtsschutz auf Rückholung eines Ausländers aus Serbien; Rechtswidrigkeit der

    Auf den Anspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung übertragen bedeutet dies, dass ein solcher Anspruch nur besteht, wenn die Abschiebung fehlerhaft war und zudem die Rechtswidrigkeit des mit der Abschiebung geschaffenen Zustands andauert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.01.2006 - 11 S 1455/05 - juris Rn. 7; vgl. auch Hamburgisches OVG, Beschl. v. 02.08.2019 - 4 Bs 219/18 - juris Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.05.2019 - 2 M 49/19 - juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschl. v. 26.11.2018 - 3 B 381/18 - juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.07.2018 - 7 B 10768/18 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.03.2019 - 13 ME 519/18 - juris Rn. 22).
  • VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber

    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, B.v.22.2.1994 - 18 B 1127/93 - juris, HessVGH, B.v.30.4.2001 - 3 TZ 757/01.a - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 26.11.2018 - 3 B 381/18 - juris Rn. 9).
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